Stand: September 2026
Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software BENNET.PlanBoard zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) durch Jan Bentner – BENNET., Jörg-Syrlin-Straße 42, 89081 Ulm, nachfolgend Anbieter, an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend Kunde. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Der Anbieter stellt dem Kunden die jeweils aktuelle Fassung der Software über das Internet zur Verfügung. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket und der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung.
Der Anbieter stellt eine kostenlose Testphase von 30 Tagen bereit. Danach ist die Anwendung ohne Buchung eines Pakets nur noch lesend nutzbar. Die Daten bleiben erhalten. Es entsteht keine Zahlungspflicht, solange kein Paket gebucht wird.
Der Vertrag kommt mit der Buchung eines Pakets zustande. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate, unabhängig davon, ob monatlich oder jährlich abgerechnet wird.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum, also um einen Monat oder um ein Jahr, sofern er nicht bis zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt über das Kundenportal oder in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung). Die Abrechnung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung auf lesenden Zugriff beschränken.
Preisanpassungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software im Rahmen des gebuchten Pakets zu nutzen. Die Zahl der zulässigen Nutzer ergibt sich aus dem Paket. Eine Überlassung an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs und der beauftragten Subunternehmer ist nicht gestattet.
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 Prozent im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt zum Internet. Ausgenommen sind Zeiten für Wartung, die nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgt, sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Vorleistungen Dritter.
Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, benennt einen Ansprechpartner und sorgt dafür, dass die von ihm eingestellten Daten frei von Rechten Dritter sind. Er ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten gegenüber seinen Mitarbeitern verantwortlich, insbesondere für deren Information über die Verarbeitung.
Der Anbieter sichert die Daten arbeitstäglich. Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die Exportfunktion ausleiten. Nach Vertragsende stehen die Daten 30 Tage zum Export bereit und werden anschließend gelöscht.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die im betreffenden Vertragsjahr gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Ulm. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.