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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Stand: September 2026

Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und Jan Bentner – BENNET., Jörg-Syrlin-Straße 42, 89081 Ulm, als Auftragsverarbeiter geschlossen. Er wird auf Anfrage als unterschriebenes Dokument bereitgestellt. Anfragen bitte an janbentner@bennet-group.com.

1. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen der Bereitstellung der Software BENNET.PlanBoard. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Speichern, Verändern, Auslesen und Löschen von Daten zum Zweck der Einsatzplanung, der Terminverwaltung, der optionalen Kalender-Synchronisation sowie der optionalen Anbindung an ein ERP-System des Kunden.

3. Art der Daten und Kreis der Betroffenen

KategorieDaten
Beschäftigte des KundenName, E-Mail-Adresse, Rolle, Gruppenzugehörigkeit, Einsatzzeiten, Abwesenheiten, Qualifikationen
Kunden des KundenFirmenname, Anschrift, Telefonnummer, Auftragsbeschreibung, Koordinaten der Einsatzadresse
Subunternehmer des KundenName, E-Mail-Adresse, zugewiesene Einsätze

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

5. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:

UnternehmenLeistungOrt der Verarbeitung
Google Ireland LimitedHosting, Datenbank, Anmeldung, Serverfunktionen (Firebase)Deutschland (Frankfurt), Support ggf. Drittland mit Standardvertragsklauseln
Stripe Payments Europe Ltd.ZahlungsabwicklungIrland
Microsoft Ireland Operations Ltd.Kalender-Synchronisation mit Outlook, nur bei aktivierter VerbindungEU
Google Ireland Limited (Google Calendar)Kalender-Synchronisation mit Google, nur bei aktivierter VerbindungEU
Project OSRM / OpenStreetMapKarte und Fahrzeitberechnung; übermittelt werden Koordinaten der Einsatzorte, keine NamenEU bzw. Vereinigtes Königreich

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen mindestens vier Wochen im Voraus. Der Verantwortliche kann widersprechen; in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfahren zur Überprüfung

7. Weisungen

Weisungen erfolgen in Textform an janbentner@bennet-group.com. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit.

8. Kontrollrechte

Der Verantwortliche kann sich von der Einhaltung überzeugen, in der Regel durch Auskunft in Textform. Vor-Ort-Prüfungen sind nach vorheriger Abstimmung mit angemessener Frist möglich und dürfen den Betrieb nicht unangemessen stören.